dem vorstand obliegt die leitung des vereines.
ihm kommen alle aufgaben zu, die nicht durch die statuten oder die geschäftsordnung
einem anderen vereinsorgan
zugewiesen sind. in seinen wirkungsbereich fallen
insbesondere folgende angelegenheiten:
1. erstellung bzw. vergabe des jahresvoranschlages
sowie abfassung des rechenschaftsberichtes und des rechnungsabschlusses
2. vorbereitung der generalversammlung
3. einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen
generalversammlung
4. verwaltung des vereinsvermögens
5. aufnahme und ausschluß von actionistinnen
6. aufnahme und kündigung von angestellten
des vereines
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