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a.c.t.i.o.n. - statuten





1. subkooperativen sind arbeitsgruppen, die bestimmte bereiche der vereinsarbeit eigenverantwortlich durchführen.

2. die subkooperativen werden nach bedarf vom vorstand eingerichtet. die zur durchführung ihrer arbeit notwendigen vollmachten müssen von den verantwortlichen vorstandsactionistinnen übertragen werden.

3. den subkooperativen wird vom vorstand ein angemessenes budget zur eigenverantwortlichen verwendung zur verfügung gestellt.

4. jede subkooperative bestimmt eine delegierte, die zu den vorstandssitzungen eingeladen wird und dort teilnehmen kann. die delegierte ist gegenüber dem vorstand und der generalversammlung auskunftspflichtig und muß vor dem jeweiligen gremium die arbeit der subkooperative offenlegen.

5. gegen die errichtung bzw. die aufgabenbereiche einer subkooperative kann ein, von mindestens 3 ordentlichen actionistinnen unterstütztes, veto eingelegt werden, womit die subkooperative bis zu einer entscheidung in ein generalversammlung von ihrerm aufgabenbereich suspendiert wird. falls dadurch die vereinsarbeit großen schaden erleiden sollte, da z.b. terminvereinbarungen nicht eingehalten werden könnten, hat der vorstand das recht, trotz eines vetos, die subkooperative bis zur entscheidung in einer generalversammlung weiterhin mit aufgaben zu betrauen. dieses vorgehen muß der vorstand nachträglich vor der generalversammlung rechtfertigen.

 



§ 1 name, sitz und tätigkeitsbereich
§ 2 vereinszweck
§ 3 mittel zur erreichung des vereinszwecks
§ 4 arten der mitgliedschaft
§ 5 erwerb der mitgliedschaft
§ 6 beendigung der mitgliedschaft
§ 7 rechte und pflichten der actionistinnen
§ 8 vereinsorgane
§ 9 die generalversammlung
§ 10 aufgabenkreis der generalversammlung
§ 11 der vorstand
§ 12 aufgabenkreis des vorstandes
§ 13 besondere obliegenheiten einzelner vorstandsactionistinnen
§ 14 die subkooperativen
§ 15 die rechnungsprüferinnen
§ 16 das schiedsgericht
§ 17 auflösung des vereines


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