1. die zwei rechnungsprüferinnen werden
von der generalversammlung auf die dauer von 2 jahren gewählt. wiederwahl
ist möglich.
2. den rechnungsprüferinnen obliegt die
laufende geschäftskontrolle und die überprüfung des rechnungsabschlusses.
sie haben der generalversammlung über das ergebnis der überprüfung
zu berichten.
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