der vereinszweck soll durch die in den abs. 1 und 2 angeführten ideellen und materiellen mittel erreicht werden.
- als ideelle mittel dienen insbesondere:
a) errichtung und betrieb alternativer, nicht kommerzieller infrastruktur, insbesondere unter verwendung aller mittel zukunftsweisender massenkommunikation, um die in § 2 erwähnten ziele zu erreichen.
b) zurverfügungstellung dieser infrastruktur für mitglieder und andere kulturprojekte.
c) herausgabe von druckwerken wie
informationsbroschüren,
vereinsmitteilungen u.ä., sowie erstellung von informations-
und präsentationsmaterial
in form von cd's, cd-rom's oder anderen geeigneten mitteln und
medien.
d)organisation und durchführung von
veranstaltungen (z.b.: diskussionen, vorträgen, präsentationen,
versammlungen...), die den in § 2 genannten zwecken dienlich
sind.
e)errichtung von
informationspools, die als
sammel- und koordinationsstelle für kulturellen austausch fungieren.
f)aufbau und koordination von
redaktionellen
zusammenschlüssen, die die inhaltliche betreuung der in den punkten a)
bis e) genannten formen und strukturen wahrnehmen.
g)kooperation,
erfahrungsaustausch und zusammenarbeit
mit organisationen, die gleiche oder ähnliche ziele
anstreben.
h)betrieb eines vereinslokals
i)sowie andere dem vereinszweck dienliche
tätigkeiten.
- die erforderlichen materiellen mittel sollen
aufgebracht werden durch:
a)freiwillige zuwendungen, geld-
und sachspenden,
vermächtnisse, etc.
b)subventionen und
förderungen
c)beiträge der
actionistinnen
d)erträge aus
veranstaltungen und sonstigen
vereinstätigkeiten
- die gesamte tätigkeit des
vereins ist ausschließlich
auf die erfüllung des gemeinnützigen zwecks
ausgerichtet. überschüsse
aus den tätigkeiten des vereins werden ausschließlich
zur förderung
der gemeinnützigen zwecke des vereins verwendet.
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§ 1 name, sitz und tätigkeitsbereich
§ 2 vereinszweck
§ 3 mittel zur erreichung des vereinszwecks
§ 4 arten der mitgliedschaft
§ 5 erwerb der mitgliedschaft
§ 6 beendigung der mitgliedschaft
§ 7 rechte und pflichten der actionistinnen
§ 8 vereinsorgane
§ 9 die generalversammlung
§ 10 aufgabenkreis der generalversammlung
§ 11 der vorstand
§ 12 aufgabenkreis des vorstandes
§ 13 besondere obliegenheiten einzelner vorstandsactionistinnen
§ 14 die subkooperativen
§ 15 die rechnungsprüferinnen
§ 16 das schiedsgericht
§ 17 auflösung des vereines
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