- die mitglieder des vereins gliedern sich in
ordentliche, unordentliche, fördernde actionistinnen und
ehrenactionistinnen.
- ordentliche actionistinnen sind
jene, die sich
voll an der vereinsarbeit beteiligen. unordentliche
actionistinnen sind solche,
die die vereinstätigkeit weder durch aktive mitarbeit noch durch geld-
oder sachspenden oder andere dem verein dienliche maßnahmen
unterstützen.
fördernde actionistinnen sind solche, die die
vereinstätigkeit durch
zahlung eines erhöhten actionistinsbeitrages fördern.
ehrenactionistinnen
sind personen, die hiezu wegen besonderer verdienste um den verein ernannt
werden.
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§ 1 name, sitz und tätigkeitsbereich
§ 2 vereinszweck
§ 3 mittel zur erreichung des vereinszwecks
§ 4 arten der mitgliedschaft
§ 5 erwerb der mitgliedschaft
§ 6 beendigung der mitgliedschaft
§ 7 rechte und pflichten der actionistinnen
§ 8 vereinsorgane
§ 9 die generalversammlung
§ 10 aufgabenkreis der generalversammlung
§ 11 der vorstand
§ 12 aufgabenkreis des vorstandes
§ 13 besondere obliegenheiten einzelner vorstandsactionistinnen
§ 14 die subkooperativen
§ 15 die rechnungsprüferinnen
§ 16 das schiedsgericht
§ 17 auflösung des vereines
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