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KommAustria: Medialer "Meilenstein" mit eingeschränkten Finanz-Mitteln

Der Ministerrat hat am Dienstag die Gesetzesentwürfe für die Medienbehörde und das Regionalradiogesetz beschlossen. Finanzminister Grasser stellte zuvor klar, er werde keine zusätzlichen Mittel bereitstellen.

Isabella Wallnöfer
"Die Presse"-online, 6.12.2000


Der Bundeskanzler schien nach dem Ministerrat zufrieden: "Wir haben heute ganz wesentliche inhaltliche Themen bewältigt." Gemeint war unter anderem das - wenn auch um das (bis auf weiteres verschobene) ORF-Gesetz reduzierte - Medienpaket, bestehend aus zwei Gesetzesentwürfen: für die Medienbehörde (KommAustria) und für das Regionalradio. Dies sei ein "medienpolitischer Meilenstein", meinte Wolfgang Schüssel.

Während der Entwurf für das Regionalradiogesetz in der Begutachtung wenig Kritik erntete (und daher auch nahezu unverändert den Ministerrat passierte), wurden bei der KommAustria einige wesentliche Änderungen
vorgenommen. Die neue Behörde soll, so Schüssel, "als unabhängige und weisungsungebundene" Behörde installiert werden. "Für die dazu erforderlichen Verfassungsbestimmungen brauchen wir die Zustimmung der
Opposition - sollte sie blockieren, werden wir eine einfachgesetzliche Lösung vorschlagen." Auch Medienstaatssekretär Franz Morak appellierte in einer Aussendung "an die Vernunft der Opposition": "Es geht um Wettbewerbsregulierung und Sicherung der Meinungsvielfalt unabhängig von parteipolitischen Interessen."

SPÖ: Noch keine Einigung

Die politischen Verhandlungen mit der SPÖ über deren Zustimmung laufen noch. Mediensprecher Josef Cap hatte die Behörde bisher als "Metternichbehörde" kritisiert und will erst die Pläne für die Neuregelung von ORF und Privat-TV abwarten. Nach den Plänen der Regierung soll die KommAustria zur "Entwicklung und
Förderung des Marktes", zur "Verwaltung und Vergabe von Lizenzen" (Schüssel) geführt werden, ein Kompetenzzentrum und drei Kommissionen (Medien-, Infrastruktur- und Wettbewerbskommission) werden eingerichtet. Sie wird, wie Schüssel betonte, "keine staatliche Finanzierung" erhalten, sondern soll von den Einnahmen der betroffenen Unternehmen finanziert werden. Wie am Rande der Sitzung zu erfahren war, war bis zuletzt um die Ausformulierung des Gesetzes für die KommAustria gerungen worden. Der Finanzminister wollte zur Gründung der KommAustria GmbH keine Mittel aus dem Budget beisteuern. In letzter Minute wurde daraufhin der vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf dahingehend geändert, daß der KommAustria GmbH statt der ursprünglich geplanten 100 Millionen nur noch 50 Millionen Schilling Stammkapital zur Verfügung stehen werden. Grasser am Rande des Ministerrats zur "Presse": "Es kommt keine zusätzliche Finanzierung aus dem Finanzministerium."

50 statt 100 Millionen

Die KommAustria GmbH, die den Geschäftsapparat der KommAustria, die Streitschlichtung, das Kompetenzzentrum übernehmen soll, wird mit den 50 Millionen Schilling Stammkapital der Telekom-Control GmbH auskommen müssen, die mit der neuen Gesellschaft verschmolzen werden soll. Ursprünglich hätte Grasser noch einmal 50 Millionen beitragen sollen. Aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen wurden jene Regelungen, die zu Doppelgleisigkeiten mit dem Kartellgericht geführt hätten. Die Wettbewerbskommission, die von der KommAustria eingerichtet wird, soll demnach für "Antragstellungen nach dem Kartellgesetz" zuständig sein. Formulierungen wie, die KommAustria habe "die mißbräuchliche Ausübung einer marktbeherrschenden Stellung abzustellen" oder "die Wettbewerbsregeln der EU zu vollziehen" wurden ersatzlos gestrichen. Laut Morak war dies "aus verfassungsrechtlichen Gründen" notwendig.

Duales System fördern

Ebenfalls neu formuliert wurden die Zielbestimmungen der KommAustria. Sie soll nicht mehr nur der Sicherung der Meinungsvielfalt, sondern auch der "Förderung der Qualität der Rundfunkprogramme einschließlich der technischen Voraussetzungen für ihre Verbreitung" dienen. Sie soll "technische und ökonomische Konzepte für einen dualen Rundfunkmarkt in Österreich" entwickeln und eine "moderne und qualitativ hochstehende" Kommunikationsinfrastruktur "zur Förderung der Standortqualität auf hohem Niveau" schaffen.

Keine wesentlichen Änderungen gibt es beim (von mehreren Seiten, etwa der SPÖ kritisierten) Modus der Bestellung der Mitglieder der KommAustria: Grundsätzlich werden die Mitglieder - die KommAustria hat
einen Präsidenten und zwölf weitere Mitglieder - auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Bei vier nebenberuflichen Mitgliedern der Medienkommission hat der Hauptausschuß des Nationalrats das
Vorschlagsrecht. Bei einem weiteren sind Vorschläge der Länder einzuholen.

Freiheit für die Radios

Der nun vorgelegte Entwurf für ein Regionalradiogesetz bringt nach Ansicht Schüssels "eine deutliche Liberalisierung". Erstmals soll ein bundesweites Privatradio möglich werden. Medienunternehmen dürfen sich
künftig bis zu 100 Prozent (bisher: maximal 26 Prozent und je zehn Prozent in anderen Bundesländern) an Hörfunkveranstaltern beteiligen. Die geplante Novelle soll, so Morak, "endlich Rechtssicherheit und einen
flexibleren Marktzugang" für die Unternehmer bringen. Auch die KommAustria sei aus Sicht der Regionalradios bereits dringlich - sie soll die (vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen) Lizenzen Mitte
kommenden Jahres neu und endgültig vergeben.

VÖZ wurde kaum gehört

Der Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ), der die Einrichtung einer starken Medienbehörde begrüßt, beklagte am Dienstag, daß gewichtige Einwände, die die Verleger gegenüber dem KommAustria-Gesetz gemacht hätten, nicht gefruchtet hätten. VÖZ-Generalsekretär Walter Schaffelhofer nannte unter anderem die Unabhängigkeit der Behörde und forderte abermals eine Präzisierung der Funktionen der KommAustria im Rundfunkbereich. Der VÖZ vertritt außerdem die Ansicht, daß die KommAustria auch mit zwei Kommissionen - der Medien- und der Infrastrukturkommission auskommen müßte. Diese könnten die Gutachtertätigkeit der Wettbewerbskommission übernehmen.

Bezüglich des ORF und der von den Verlegern kritisierten Werbeaktivitäten desselben meinte Schaffelhofer: "Da muß Ordnung her!". Zwar seien die Verleger "keine ORF-Kannibalen", jedoch würde sich derzeit niemand darum kümmern, ob der ORF die gesetzlichen Vorgaben einhält. Der VÖZ hat vor allem Sonderwerbeformen wie Patronanzen, Product Placement und Sponsoring im Visier und fordert Klarheit bei der Kennzeichnung und Trennung von Programm und Werbung. Anfang kommenden Jahres will der VÖZ mit dem ORF Verhandlungen darüber führen. Die Verleger können sich - analog zu den Programmrichtlinien für den ORF -
eine Festlegung von Werberichtlinien vorstellen.


updated: 06.12.2000 by werner
 
 
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