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AutorInnen: Anzeige gegen Haider und Böhmdorfer

Die Interessensgemeinschaft (IG) Autorinnen und Autoren sowie ein hochrangig besetztes Personenkomitee werden morgen, Mittwoch, Strafanzeigen gegen prominente FPÖ-Politiker wegen des Verdachtes auf
Wiederbetätigung einbringen. Von der Anzeige betroffen sind der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, Justizminister Dieter Böhmdorfer, Verteidigungsminister Herbert Scheibner und Wiens FPÖ-Obmann Hilmar
Kabas. Das erklärte der Rechtsanwalt der Interessensgemeinschaft, Gabriel Lansky.



"ORF Kultur"-online, 05.12.2000


Dem Personenkomitee gehören zahlreiche bekannte Kulturschaffende an, u.a. Georg Danzer, Alfred Dorfer, Elisabeth Orth, Gerhard Haderer, Elfriede Jelinek, Josef Haslinger, Doron Rabinovici, Gerhard Roth, Werner Schneyder, Peter Turrini und Erika Weinzierl.

Wiederbetätigung?

"Die Staatsanwaltschaft wird zu ermitteln haben, ob die Genannten gegen das Wiederbetätigungsgesetz verstoßen haben", sagte Lansky. Die Sachverhaltsdarstellungen, so der Anwalt, stützten sich auf die
Dokumentation des Buches von Hans-Henning Scharsach und Kurt Kuch "Haider, Schatten über Europa" (Kiepenheuer & Witsch, Köln, 2000).

Die erste Strafanzeige richte sich gegen Haider und Böhmdorfer und stütze sich - laut Lansky - auf einen Schriftsatz, den Böhmdorfer 1998 als Haiders Anwalt für seinen Klienten einbrachte. "In diesem wird u.a.
der vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal festgestellte und vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof bestätigte verbrecherische Charakter der Waffen-SS bestritten", erläuterte Lansky.

SS "keine verbrecherische Organisation"

In diesem Schriftsatz hätte Böhmdorfer erklärt, die Waffen-SS sei "keine verbrecherische Organisation" gewesen, sondern habe einen "ehrlichen Krieg" geführt. Nach Lansky verstößt eine derartige Aussage gegen
Paragraph 3 des Wiederbetätigungsgesetzes, das die Verharmlosung von NS-Gewaltverbrechen unter Strafe stellt. "Ein Anwalt hat sich auch bei der Vertretung seiner Klienten an bestehende Gesetze zu halten", betonte Lansky.

Die zweite Strafanzeige richte sich gegen Haider, Scheibner und Kabas. "Hier wird die Staatsanwaltschaft um Prüfung ersucht, ob der Wiener 'Anti-Ausländer-Wahlkampf' des Jahres 1999 einen Verstoß gegen das
NS-Verbotsgesetz darstellt", erläuterte Lansky. Die FPÖ hätte sich eines Vokabulars bedient, so der Anwalt, das in diversen Urteilen des Obersten Gerichtshofes rechtskräftig als "neonazistisch" eingestuft worden sei.

"Die Parolen und Begriffe wie 'Verlust der nationalen Identität', 'Überfremdung kostet Lebensqualität', 'Zuwanderung ist Völkermord', 'Wien verliert seinen mitteleuropäischen Charakter', 'Sozialschmarotzer', 'Scheinasylanten' sind ein Beleg für eine rassenideologisch motivierte Haltung und einer weitgehenden
Identifizierung mit einem besonders wichtigen nationalsozialistischen Programmpunkt", erklärte Lansky.

updated: 06.12.2000 by werner
 
 
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