gesetze

_>


 | konzession  | veranstaltungen

ig kultur wien

_>


 | handbuch  | vergnügungssteuer

kultur

_>


 | förderungen  | veranstaltungen

medien

_>


 | medienkonferenz 1999

pressemeldungen

_>


 | gesellschaft  | politik

soziales

_>


 | pflegeeltern

vereinswesen

_>


free4u


 | anmeldung für eine eigene seite bei action.at

search


 | suche auf action.at

 

Tanzverbot

Wippen ist gratis - kein Tanz

Vergnügungssteuer: Beamte prüfen Konzerte und Sexfilme auf eventuelle Steuerpflicht.


aus "No limits!" <ulli.fuchs@blackbox.net>
Der Standard - Wien 10. März 1998


Wippen ist gratis - kein Tanz

Vergnügungssteuer: Beamte prüfen Konzerte und Sexfilme auf eventuelle Steuerpflicht.

Wien - Stadtpark, Johann Strauß Denkmal im Sonnenuntergang, Musik: Angenommen, dadurch berauschte Touristen wollen bei einer "Original Wiener Walzer-Show" im Kursalon am Stadtpark nun eine Runde am Parkett drehen, werden für den Veranstalter bis zu 25 Prozent Steuer fällig. Eine Abgabe, die sich für die meisten nicht nur nicht rechne, sondern auch das "Ende der Walzerstadt" einläute, kritisierte am Montag Wiens Liberalenchefin Gabriele Hecht.

"Publikumstanz, Masken- und Kostümfeste" fallen seit dem ersten Weltkrieg unter das Vergnügungssteuergesetz. Geändert wurde die "Lustbarkeitsabgabe" aus dem Jahr 1919 zum letzten Mal 1986. Die Geister scheiden sich nun daran, was eigentlich steuerpflichtiger "Publikumstanz" sei. Laut Hecht genüge dem Fiskus schon eine "moderne Musikveranstaltung, in die das Publikum teilweise miteinbezogen wird."

Kommt darauf an, heißt es aus der MA4 (Finanzen), Referat 7 (Vergnügungssteuer, Gefrorenensteuer, Sportgroschen), Rockkonzerte etwa seien auch bei allfälliger Zuschauerbewegung nicht steuerpflichtig, denn: "Wippen ist noch kein Tanz." Anders verhalte es sich, wenn "einladende Musik" sowie eine Tanzfläche geboten würden.

Besteuert werden übrigens auch Tischfußballtische (150 Schilling im Monat), Tombola (10-20 Prozent), nicht prädikatisierte Filme (bis 15 Prozent) oder Filme mit mehr als 10 Prozent Sex (20 Prozent). Wie man das nachvollziehe? "Nach dem was wir in natura vorfinden", heißt es aus der MA 4. Filme würden schon gegebenenfalls auf jene 10 Prozent untersucht.
Und was genau als Striptease zu beurteilen sei, "da gibt es Lexika. Oder wir gehen unmittelbar an die Front." Grenzfälle gebe es. Etwa jene "Männer in folkloristischen Gewändern", die den Oberkörper freimachten. Das Höchstgericht entschied auf steuerpflichtiges Striptease.

665 Millionen Schilling sollen heuer jedenfalls fürs Vergnügen ins Budget fließen. In Hinblick auf nicht subventionierte Veranstalter sowie Strauß-Jahr 1999 fordert das LiF eine Gesetzesänderung. Was das Lokal "FLEX", das 284.000 Schilling nachzahlen mußte, nicht abwarten will: Hier findet am 8 Mai ein Steuerbenefiz" statt. Im Kursalon wiederum hängen Tafeln: "No dance please." (vm)

updated: 18.12.1999 by Ulli
 
 
artists communication theory information organizations network
==== ©reated '98-'01 by a.c.t.i.o.n. ====